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Vereinfachung für die Vereine ! (???)

Ab 1. Januar 2000 ändert sich das Spendenrecht.
Sportvereine können im neuen Jahrtausend Geld- und Sachspenden
direkt in Empfang nehmen und entsprechende Spenden-
bescheinigungen ausstellen.

Mit dieser Regelung entfällt ab 1. Januar das bürokratische Verfahren
bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen.
Allerdings kommt auf die Vereine und deren Vorstände eine erhöhte
Verantwortung zu, weil sie für alle von ihnen ausgestellten Spenden-
bescheinigungen gegenüber dem Finanzamt voll haftbar sind:
"Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungs-
bescheinigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht
zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuer-
begünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer,
die dem Fiskus durch einen etwaigen Abgang der Zuwendungen beim
Zuwendenden entgeht".
(§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
(SSV99002WA)


Vordrucke der Spendenbescheinigungen für Geldzuwendung
bzw. für Sachzuwendung können Sie im WORD-Format herunterladen!

1. Geldzuwendungen Spendenformular (29 KB)

2. Sachzuwendungen Spendenformular (29 KB)