Vereinszeitungen sollen interessant und lesbar sein.
Aber wie wird’s gemacht?
Egal ob langjährige Profis
oder Anfänger: der Einstieg in Artikel, Nachricht, Bericht oder Reportage ist
immer das Schwierigste. Da fragt sich so mancher Redakteur einer
Vereinszeitschrift, wer kann mir helfen und welche Regeln gibt es?
In einer Vereinszeitschrift
sollen nicht nur gute und lesbare
Artikel stehen, auch die Gestaltung
spielt eine große Rolle. Das heißt also viel Arbeit für die ehrenamtlichen
Redakteure, auch wenn die Vereinszeitschrift nur quartalsweise erscheint.
Informationsfülle
Wir alle stellen fest, dass
die Flut der Nachrichten ständig wächst. Auch
die neuen Medien wie Internet, E-Mail
oder Fax müssen dazu gezählt werden. Es gibt einen Berg von
Informationen, der durchgearbeitet werden muss. Durcharbeiten heißt, die Spreu
vom Weizen trennen und klar erkennen, was ist wichtig für die Leser einer
Vereinszeitschrift. Zeit ist für alle
ein knappes Gut geworden.
Da müssen sich auch die Redakteure
von Vereinszeitschriften darüber klar sein, dass die Artikel für den Leser
interessant sein müssen. Sie benötigen aber Orientierungshilfen.
Einstieg, aber wie?
Wichtig, und dies können wir
als erste Regel verzeichnen, ist der erste Satz eines Artikels. Der erste Satz
soll konzentriert alles mitteilen, was in das folgende Thema einleitet. Der
erste Satz ist nicht nur der Einstieg in einen Artikel, er muss den Leser dazu
verleiten, den Artikel weiter zu lesen. Wie also beginnen?
Die alte Zunftregel lautet:
Orientiere dich an den sechs W: Wer? Was? Wann? Wo? Wie? Warum? Es folgen die
Einzelheiten, auf die im “Notfall” verzichtet werden kann. Das Unwesentliche
gehört an den Artikelschluss.
Das Wichtigste muss in den
ersten Satz. Aber – und nun folgt ein großes ABER: nicht alles Wichtige in den
ersten Satz packen. Der erste Satz muss “nur” die Aufmerksamkeit des Lesers
wecken.
Als zweite Regel können wir
sagen, der erste Satz sollte so kurz wie möglich, aber so lang wie nötig sein.
Das heißt also, dass im ersten Satz niemals die sechs W beantwortet werden
können. Dies muss im Verlauf des Artikels erfolgen. Für den Einstieg reicht es,
wenn auf die Fragen Wer? und Was? eine Antwort gegeben wird.
Wenn zum Artikel Fotos
erscheinen, sollte der Artikel stets eine Verbindung zum Foto herstellen. Das
Foto unterstützt den Artikel, es ist ein erster Blickfang für den Leser.
Wer nicht den klassischen
Einstieg über die “W” nehmen möchte, kann z.B. den “Z”-Einstieg, den
“F”-Einstieg oder den “fotografischen” Einstieg wählen.
“Z”-Einstieg: Artikel mit dem “Z”-Einstieg beginnen stets mit einem
Zitat und führen direkt zum Mittelpunkt des Geschehens. Ein Zitat muss daher
stets geeignet sein und den Leser spontan mit dem Ereignis konfrontieren, ohne
zu übertreiben. Es muss für Spannung sorgen. Auch können Klassiker, ein
Sprichwort oder eine schlichte alltägliche Redensart verwendet werden.
“F”-Einstieg: Ein Einstieg lässt
sich oft erleichtern, wenn der Artikel mit einem Fragesatz beginnt. Dabei muss
aber der Wunsch beim Leser geweckt werden, auf diese Frage ein gute Antwort zu
erhalten.
“Fotografischer”-Einstieg: Der
Artikel beginnt mit der fotografisch exakten Beschreibung, eine Handlung wird
aufgebaut. Dabei entsteht eine Aneinanderreihung von Bildern. Die Stimmung über
ein Geschehen wird in kleinen Szenen vermittelt. Es ist, als würde ein kleiner,
spannender Film ablaufen.
Wichtig für alle Einstiege
ist jedoch, dass jeder Redakteur seine eigenen Stile ausprobieren muss. Zweck
sollte stets sein, bei den Lesern nicht nur Aufmerksamkeit und Interesse zu
wecken, sondern die Leser zu halten. Sie müssen jede neue Ausgabe einer
Vereinszeitschrift mit Freude und Spannung erwarten.
Nachricht
Eine Nachricht ist eine kurz
gefasste Information. Informationen werden
kurz und prägnant übermittelt. Für eine Nachricht genügen die “W” allein
nicht. Es müssen neue, zusätzliche Informationen gegeben werden. Die Struktur
einer Nachricht umfasst folgende Punkte:
* Kern der Nachricht (Was geschah?)
* Quelle
* Zitat
* Neue Einzelheiten
* Hintergründe
* ein weiteres “W”.
Was ist wahr in einer
Nachricht? Jeder Verfasser einer Nachricht muss die Wirklichkeit finden,
nicht erfinden. Das ist oft mit viel
Arbeit verbunden. Die Zuverlässigkeit einer Nachricht muss stimmen.
Egon Erwin Kisch hat einen
Satz gesagt, der für alle Redakteure ein Gesetz sein sollte: “Nichts ist
verblüffender als die einfache Wahrheit, nichts exotischer als unsere Umwelt,
nichts ist fantastischer als die Wirklichkeit”.
In einer Nachricht hat die
persönliche Meinung des Autors nichts zu suchen. Nachricht und Kommentar sind
streng voneinander zu trennen. Nachrichten halten sich an Objektivität, nicht
an Subjektivität.
Bericht
Ist der Bericht die
erweiterte Nachricht?
Ja, ein Bericht kann eine
erweiterte Nachricht sein. Wird eine Nachricht mit “Futter” gefüllt, also mit
weiteren Informationen versehen, so entsteht ein Bericht. Tatsachen,
Geschehnisse, Schilderung der Atmosphäre, Erläuterungen sind Bestandteile eines
Berichts. So beschreibt z.B. der Sportbericht die Ereignisse während einer
Veranstaltung. Ebenso wie in einer Nachricht hat die persönliche Meinung des
Verfassers auch in einem Bericht nichts zu suchen.
Reportage – Feature
Die Grenzen zwischen
Reportage und Feature sind fließend und daher schwer zu definieren.
Die Reportage liefert
Informationen über eine Sportveranstaltung, schildert Ereignisse, zwar
subjektiv, aber wahr. Sie lässt den Leser teilhaben. So nahe soll die Reportage
sein, als sei der Leser selber dabei gewesen.
Ein Feature bedient sich der
Stilmittel der Reportage, geht aber darüber hinaus, liefert Hintergründe ,
Erläuterungen und Zusammenhänge. Es untersucht und beschreibt detailliert ein
Ereignis, Menschliches steht im Vordergrund, liefert eine Geschichte. Ein
Feature lebt von der Subjektivität.
Kommentar
Eine Orientierungshilfe in
der Informationsflut und ein Beitrag zur selbstständigen Meinungsbildung soll
der Kommentar sein. Er sollte die Diskussion über ein bestimmtes Thema
eröffnen, erläutern und interpretieren sowie ein eigenes Urteil über ein bestimmtes
Thema ermöglichen.
Eine gründliche Analyse des
Themas ist Voraussetzung, um knapp und präzise in einem Kommentar seine eigene
Wertung aufzuzeigen. Die sachliche und zielstrebige Darstellung – ohne Phrasen
– soll den Leser zur eigenen Gedankenbildung anregen, ja sogar zu einer anderen
Bewertung kommen lassen als der
Kommentar sie abgegeben hat.
Glosse
In der Kürze liegt die
Würze. Die Glosse ist eine Randbemerkung. Bissig soll sie sein, den Leser
wachrufen und zugleich fesseln. Die Glosse kann sich ein scharfes Urteil
erlauben. Sie überspitzt, verzerrt, verspottet, polemisiert und ironisiert. Sie
soll das Charakteristische eines Geschehens hervorheben, und ihr “Kern” muss
der Wahrheit entsprechend verfasst werden. Oft wird die Glosse missverstanden,
darin liegt ihre eigentliche Gefahr für den Leser.
Die Glosse aber will den
Leser zur Nachdenklichkeit anregen.
Presserecht
Jeder hat das Recht, seine
Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt. So steht es im Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, “Meinungsfreiheit”.
Dazu existieren
rundfunkrechtliche Regelungen und ordnungspolitische Pressegesetze. Den
Bundesländern obliegt gemäß Artikel 75 Absatz 1 Ziffer 2 GG i.V. m. Artikel 72
GG die Gesetzgebungsbefugnis. Der Bund hat lediglich das Recht, Rahmenvorschriften für die Gesetzgebung der einzelnen Länder zu
erlassen. Folglich gibt es nur Landespressegesetze.
In allen
Landespressegesetzen ist die Pressefreiheit gesetzlich verankert. Die
Landespresserechte sind inhaltlich unterschiedlich gehalten.
Der
Redakteur einer Vereinszeitschrift sollte sich über wenige wichtige Paragrafen
des Landespressegesetzes informieren, das für sein Bundesland gilt. Dazu
gehören presserechtliche Grundbegriffe, z.B. die Freiheit der Presse, dann
Zulassungsfreiheit, öffentliche Aufgabe der Presse; Informationsrecht der
Presse und der Behörden, Sorgfaltspflicht, Begriffsbestimmungen, Impressum.
Diese Gesetzestexte sind in der Regel über die Landesministerien der Justiz zu
erhalten.
(von
Wolfgang Schneider, aus VPD 02/00)