Der Stadtsportverband Worms e.V.

hat das Ziel, den Sport in der Stadt Worms,
insbesondere der gemeinsamen Bestrebungen
aller amateursporttreibenden Vereine, zu fördern.

Insbesondere sieht der Stadtsportverband seine Aufgaben in der
  
Vertretung der Interessen der ihm angehörenden
Mitglieder gegenüber Behörden

Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Sportamt der Stadt Worms,
insbesondere Koordinierung von Terminen für Veranstaltungen, die in ihrem
Charakter über den Rahmen vereinsinterner Veranstaltungen hinausgehen

Wahl der Mitglieder des Sportausschusses der Stadt Worms, soweit sie
als Vertreter der Sportvereine in diesen Ausschuß zu entsenden sind

Schlichtung von Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedern
auf Antrag eines beteiligten Mitgliedes

Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung bei der Erarbeitung eines
Planes für die Verteilung von Sportstätten im Stadtgebiet Worms

Förderung der Jugendarbeit und Jugendhilfe

Alle Wormser Turn- und Sportvereine sowie Vereine, die Leibesübungen pflegen,
können Mitglied im Stadtsportverband werden.

Der Vorstand des Stadtsportverbandes setzt sich zusammen aus
             dem Ersten Vorsitzenden
             dem Zweiten Vorsitzenden
             dem Schriftführer
             dem Kassenwart und
             drei Beisitzern.


Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende
und der Kassenwart, von denen je zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben:
             bis 100 Vereinsmitglieder        DM 10.- p.a.
             101-500                                   DM 20.- p.a.
             501-1000                                 DM 30.- p.a.
             über 1000                                DM 40.- p.a.

Vereinsorgane sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, der Beirat.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Sie wird bei Bedarf durch den Vorstand, jedoch mindestens alle zwei Jahre einberufen.
Sie hat die üblichen Aufgaben und Vollmachten.

Der Vorstand hat die in einem Sportverein/verband üblichen Aufgaben und Vollmachten.

Im Beirat sollten möglichst Vertreter aller in den Mitgliedsvereinen betriebenen Sportarten
vertreten sein; die Zahl der Mitglieder soll 8 nicht überschreiten.